USt 1 TG: Rechnungsstellung bei Tätigkeit als Subunternehmer
- B&A Berlin
- 1. Feb. 2024
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Die Bescheinigung USt 1 TG (faĚlschlicherweise oft als Freistellungsbescheinigung bezeichnet) wird fuĚr den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfaĚngers bei Bauleistungen und/oder GebaĚudereinigungsleistungen benoĚtigt.
Bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, AĚnderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (Bauleistungen) ist der EmpfaĚnger der Leistungen Steuerschuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG). Der Handwerker/Bauunternehmer stellt seine Rechnung deshalb ohne Ausweis der Umsatzsteuer und vermerkt auf der Rechnung den Zusatz "Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfaĚngers".
Bauleistender im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist derjenige, der nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist dann der Fall, wenn er mindestens 10% seines Weltumsatzes durch eigene Bauleistungen erbringt.
Damit der Handwerker/Bauunternehmer rechtsicher feststellen kann, ob er seinem GeschaĚftspartner Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, oder ohne Umsatzsteuer abrechnen kann, hat die Finanzverwaltung eine neue Bescheinigung USt 1 TG zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des LeistungsempfaĚngers bei Bau- und/oder GebaĚudereinigungsleistungen heraus gegeben. Die Bescheinigung wird auf Antrag vom zustaĚndigen Finanzamt erteilt und ist jeweils auf laĚngstens 3 Jahre befristet.

