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USt 1 TG: Rechnungsstellung bei Tätigkeit als Subunternehmer

  • Autorenbild: B&A Berlin
    B&A Berlin
  • 1. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Gastronomie Umsatzsteuer


Die Bescheinigung USt 1 TG (fälschlicherweise oft als Freistellungsbescheinigung bezeichnet) wird für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen benötigt.


Bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (Bauleistungen) ist der Empfänger der Leistungen Steuerschuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG). Der Handwerker/Bauunternehmer stellt seine Rechnung deshalb ohne Ausweis der Umsatzsteuer und vermerkt auf der Rechnung den Zusatz "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".


Bauleistender im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist derjenige, der nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist dann der Fall, wenn er mindestens 10% seines Weltumsatzes durch eigene Bauleistungen erbringt.


Damit der Handwerker/Bauunternehmer rechtsicher feststellen kann, ob er seinem Geschäftspartner Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, oder ohne Umsatzsteuer abrechnen kann, hat die Finanzverwaltung eine neue Bescheinigung USt 1 TG zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen heraus gegeben. Die Bescheinigung wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt erteilt und ist jeweils auf längstens 3 Jahre befristet.





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