Sozialversicherung
- B&A Berlin

- 13. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit

Neue Beitragsbemessungsgrenze ab 2025.
Ab Januar 2025 gelten erstmalig bundeseinheitliche Werte für Ost und West:
• Für die gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt der Betrag bei 8.050 Euro im Monat und 96.600 Euro jährlich.
• Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Betrag bei 5.512,50 Euro im Monat und bei 66.150 Euro jährlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag aus dem Beiträge berechnet werden. Liegt das Gehalt über dieser Grenze, bleibt der übersteigende Beitrag beitragsfrei..


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