Grundsteuer-Reformgesetz 2022
- B&A Berlin

- 29. Aug. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Sept. 2022

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wird geregelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Zu diesem Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sog. Hauptfeststellung). Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert ab.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung ist am 30. März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet usw.) erfolgt. Die Berliner Finanzämter werden keine Einzelaufforderungen versenden.
Ab Juli 2022 können Sie die Erklärung einreichen. Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Die Erklärungen sind spätestens bis zum 31.10.2022 abzugeben. Diese Frist gilt auch, wenn Sie steuerlich beraten sind.
Bitte melden Sie sich bei uns,
wenn wir die erforderlichen Erklärungen für Sie abgeben sollen.


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